Abmahnsicher bloggen in Deutschland

Bei Efo|Punkt|Ch habe ich in diesem Artikel eine Liste gelesen, in der der Autor 15 Titel aufführte, zu denen er gern mal Blog-Artikel lesen würde. Ich nehme einen Teil davon jetzt einfach mal ernst und setze den Wunsch in die Tat um…

Abmahnsicher bloggen – hier bei uns? Geht das? Ich meine schon. Hier ein paar „Regeln“, die man vielleicht beachten sollte, wenn man keine Lust darauf hat, dass demnächst der Name einer Anwaltskanzlei in der Mailbox auftaucht.

  • Copyright beachten! Keinen Content-Klau begehen, schon gar nicht, wenn es um Videos oder Fotos bzw. Illustration des Blogs geht (und selbst beim Zitieren aus einem Buch/einer Zeitschrift gibt es immer noch ein Copyright)! Ich empfehle stock.xchng und Pixelio, zwei umfangreiche Datenbanken für lizenzfreie Bilder
  • Impressum schreiben! Auch, wenn § 5 TMG für Privatleute keine Impressumspflicht mehr vorschreibt, kann sich das schneller ändern, als man denkt (außerdem darf man fast jeden Paragraphen des Telemediengesetzes zweideutig interpretieren)! Ich empfehle den kostenlosen Impressum-Generator von eRecht24, bei dem man sich gleich noch zusätzlich einen Disclaimer holen kann – um Spam an veröffentlichte Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen zu vermeiden, kann man diese Daten auch einfach bspw. mit GIMP schreiben und als Bilddatei einbauen, damit kein Text gefiltert werden kann
  • Keine üble Nachrede! Verleumdungen und Beleidigungen können zwar oft entlasten („das muss jetzt einfach mal gesagt werden“), genauso kann so etwas aber auch drastische Folgen (finanzieller Natur) nach sich ziehen! Am Besten, man formuliert möglichst mehrdeutig oder ironisch, wenn es denn Not tut
  • Keine Verbreitung radikaler politischer Ansichten oder amoralischer Inhalte! Das ist allerdings klar, denke ich – wenn auch nicht für jedermann
  • Beleidigende oder menschenverachtende Kommentare sofort löschen!

So viel dazu. Ich kann nur sagen, dass man sehr auf die Copyright-Problematik achten sollte, dabei darf man ruhig auch mal penibel sein. Selbst mache ich das mit den Bildern immer so, dass ich z. B. ein Bild von stock.xchng einfüge, die Grafik selbst mit der dazugehörigen Seite verlinke und dann noch zusätzlich einen Quelllink zu stock.xchng unter den Beitrag setze. Sicher ist sicher.

Zitate – sei es von anderen Websites oder aus der Zeitung – sollte man außerdem immer mit einem Link zur Quelle versehen (oder einem Vermerk, sollte es sich um eine nicht digital publizierte Quelle handeln).

Im Großen und Ganzen haben wir hier in der BRD mit dem TMG schon ein schweres Los gezogen, da dies, wie man hört, sehr streng durchgezogen wird. Kein Anwalt schreckt davor zurück, wie Zeus mit Blitzen mit Abmahnungen um sich zu werfen; und schon hat man eine einstweilige Verfügung am Hals.

Jeder Blogger sollte stets Vorsicht walten lassen – Blogs sind nicht die journalistisch-revolutionäre Freiheit, für die so oft fälschlicherweise gehalten werden.

Update: Wie ich im Basicthinking-Blog erfahren habe, gibt es jetzt die nützliche WordCamp-Videoplattform ScreenPress (Teil des Pressthis-Zusammenschlusses). Dort kann man sich ein vierteiliges Video zum Thema ansehen, der Vortrag „Bloggen & Recht“ von dem auf das Web 2.0 spezialisierten Anwalt Henning Krieg. Darin erwähnt und außerdem sehr informativ ist die Seite Anbieterkennung.de.

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Ein Kommentar

  1. Februar 26

    Danke für die Auflistung. Den Impressum-Generator werde ich gleich mal beanspruchen.

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