Kopieren ist verboten

Wie mir das sich als sozial schimpfende Netzwerk SchülerVZ vor Kurzem mitteilte, hatte sich ein „illegaler Datenkopierer“ einige Nutzerprofile abgefangen und gespeichert. Markus Beckedahl von Netzpolitik.org hat eine E-Mail vom vermeintlichen „Täter“ bekommen, sodass die Betreiber von SchülerVZ mit ihm Kontakt aufgenommen haben. Später stellte sich heraus, dass es mehrere „Täter“ gab, et cetera, et cetera. Inzwischen sitzt jener „illegale Datenkopierer“ (obwohl es doch einmal hieß, kein Mensch sei illegal, oder?) wegen versuchter Erpressung in Untersuchungshaft, hatte er wohl doch noch etwas mit den Daten anfangen wollen.

Für Uneingeweihte: Es handelt sich bei den Daten um persönliche Angaben der einzelnen Nutzer, die diese auf einer sogenannten Profilseite veröffentlichen. Gut, öffentlich sind die Informationen nicht ganz, da sie nur von registrierten Nutzern eingesehen werden können. Es kann sich aber jede Person in wenigen Schritten registrieren, sprechen wir also von einer indirekten Veröffentlichung.

Wie kann es aber illegal sein, indirekt öffentliche Daten zu speichern? Das tut mein Webbrowser auf Knopfdruck, wenn ich mal etwas offline lesen will! Der vermeintliche Täter hat zwar mit einem Programm automatisiert personenbezogene Daten heruntergeladen und in einer Datenbank gesammelt – was ich persönlich für vollkommen nutzlos halte -, aber es handelte sich dabei um Daten, die die betreffenden Personen freiwillig, wenn auch indirekt, veröffentlicht haben. Zudem wurden sämtliche Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Telefonnummern völlig ausgelassen. Und man muss sagen: Haben nicht die Nutzer statt SchülerVZ selbst das „Urheberrecht“ auf ihre Daten? Warum dürfen die nicht mitreden? Schlussendlich sah man irgendwie ein:

„[Schließlich] liegt nach dem uns bekannten Sachverhalt kein hinreichender Tatverdacht für das Vorliegen einer Straftat vor.“

So viel sah SchülerVZ beim „zweiten Täter“ ein. Der Erste aber sitzt mit jungen zwanzig Jahren im Untersuchungsgefängnis, weil er das getan hat, was Personensuchmaschinen wie 123People permanent tun.

liegt nach dem uns bekannten Sachverhalt kein hinreichender Tatverdacht für das Vorliegen einer Straftat vor
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