Das Desaster um den Zaster

Die Geschichte vom Blitzer-Knipser

GeldscheineSo wie Goethe einen zweiten Teil schrieb, hat auch dieses Schauspiel seine Fortsetzung: Als meine Probleme um eine Nachlizensierung eines Creative-Commons-Fotos vorbei waren – damals hat man 150 Euro von mir haben wollen, schließlich und mithilfe der Blogosphäre bin ich dann aber doch drumherum gekommen -, war das noch lange nicht der letzte Akt für… nennen wir ihn einfach mal Vaußt. Denn er hat wieder zugeschlagen.

Szene 1: Die Taktik

Schöne Fotos von Politikern knipsen und diese mit der freien Creative-Commons-Lizenz ins Internet stellen. Diese Lizenz wurde dazu ins Leben gerufen, kreative Werke mit vielen anderen Menschen über das Internet zu teilen und so eine Weiterverwendung zu ermöglichen. Dabei gibt es mehrere Untergattungen, die unterschiedliche Bedingungen der Verwendung vorschreiben – die Namensnennung ist eine davon. Vaußt setzt diese Variante geschickt ein.

Szene 2: Die Falle

Wer den Namen nicht oder nicht so nennt, wie Vaußt das will, gerät leicht in Schwierigkeiten. Der Knipser wird zum Blitzer und spürt alle Weiterverwendungen seiner Fotografien auf, um zu überprüfen, ob sie korrekt vorgehen. Entdeckt er eine fehlende oder in seinen Augen unzureichende Nennung des Urhebers, schreibt er an den Betreiber der betreffenden Website eine E-Mail, die dem Täter und plötzlich Opfer mächtig einheizt. Darin fordert er nämlich die Zahlung einer sogenannten „Nachlizensierung“ innerhalb von sieben Werktagen (man beachte: üblich ist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen). Sollte diese nicht erfolgen, so droht er, erfolgt eine Abmahnung. Das setzt den Betroffenen natürlich mächtig unter Druck. Besonders, wenn er Schüler oder Student ist.

Szene 3: Die Klientel

Schüler und Studenten gehören zu Vaußts Zielgruppe, wie es scheint. Zumindest achtet er nicht darauf, von wem er da eine Zahlung fordert, wen er da unter Druck setzt. Die beiden bekannten Fälle sind nicht ohne: Erst war ich mit 150 Euro, jetzt ist der 27-jährige Student Philipp von Opinad.org mit einer Forderung von 130 Euro an der Reihe. Dort hatte er ein Bild von unserem heißgeliebten Guido Westerwelle verwendet – und wer hat’s geschossen? Der Vaußt! Was an diesem Fall aber deutlich hervorsticht, ist: Philipp hat den Namen des Fotografen genannt – Vaußt passte es nur nicht in den Kram, wie.

Szene 4: Der Trick

Vaußt setzt an den zweifelhaften Stellen gekonnt die Desinformation ein. Bei Wikipedia findet man nämlich lediglich die Creative-Commons-Lizenzbeschreibung, die da lautet:

Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.

Nun hat Vaußt das Muster „Foto: Urheber“ festgelegt. Der Punkt, an dem das Konstrukt sehr wacklig wird, ist die Art und Weise der Namensnennung. Die wird nämlich nicht vorgeschrieben. Ohne diese Information wird sich jeder denken: An welcher Stelle, in welcher Schriftart und -farbe ich die Nennung vollziehe, ist mir überlassen. Falsch gedacht! Bei Vaußt ist das nicht möglich! Philipp hat den Urheber im Tooltip angegeben – das ist der Text, der erscheint, wenn man mit dem Mauszeiger über dem jeweiligen Bild stehenbleibt. Warum nicht? Das ist eine praktische Anwendungsmöglichkeit, die Platz spart und möglicherweise auch ein schickeres Gesamtbild ergibt. Vaußt aber war das nicht recht – aus welchem Grund auch immer.

Szene 5: Die Verhandlungen

Philipp hat, wie ich damals auch, umgehend auf die erschreckende E-Mail von Vaußt reagiert. Er hat die Namensnennung korrigiert und eine Antwort-E-Mail geschrieben. Darin hat er eine Fristverlängerung gefordert, die ihm erfreulicherweise auch gewährt wurde. Die Zahlungsfrist läuft am Dienstag, den 16. März – in genau einer Woche – ab. Jetzt ist eine gute Rechtsberatung gefragt, denn ob dieser Akt im gesetzlichen Rahmen abläuft, kann ich nicht sicher sagen. Allerdings sieht die Sache meiner Meinung nach nicht ganz koscher aus.

Szene 6: Das Urteil

Hier sei Philipp selbst zitiert:

Die Öffentlichkeit muss gewarnt werden vor Leuten, die Materialien unter der Creative-Commons-Lizenz veröffentlichen und dann gezielt nach jedem noch so kleinen (angeblichen) Fehler fahnden und Strafzahlungen für ihre „freien“ Inhalte einfordern. Eine einvernehmliche Einigung – bei Kooperation des Gegenübers – wird rundheraus ausgeschlagen. Es geht eher um Geld und nicht um die Wahrung des Urheberrechtes! Das Geschäftsmodell ist einfach und gleicht einer Fallenjagd: Köder – Falle – Zuschlagen.

Dies war sicher nicht der letzte Fall dieser Art – und Vaußt ist nicht der einzige, der so handelt. Viele arbeiten nach dieser zweifelhaften Vaußtschen Vorgehensweise. Vielleicht kann man es ihnen nicht verdenken, vielleicht brauchen sie das Geld. Trotzdem ist es moralisch verwerflich, wenn weniger zahlungskräftige Personen wie Schüler oder Studenten derart unter Druck gesetzt werden. Und wer zahlt schon nicht, wenn ihm eine Abmahnung zu drohen scheint? Da ist dann schnell auch egal, ob man überhaupt etwas falsch gemacht hat.

Vorhang zu, Applaus. Es bleibt auf den dritten Akt zu warten. – Oh, nein, ich höre das Publikum gerade nach einer Zugabe rufen. Na, dann.

Zugabe: Die Wahrheit

Wie im Kommentar zu diesem Artikel nachzulesen ist, hat mich der Blogger daMax, der zu beiden Vaußt-Fällen Artikel veröffentlichte, darüber informiert, dass Vaußt nun Dokumente vorlegte, die das Blatt entscheidend wenden könnten. Das Gefecht (siehe Szene 5) geht in die zweite Runde – bei den brisanten Dokumenten handelt es sich um Momentaufnahmen von Philipps Website durch Google Cache. Darin ist zu sehen, dass die weiterverwendeten Fotos in gar keiner Weise gekennzeichnet sind. Sollte das stimmen, wäre Vaußts Zahlungsforderung natürlich weit gerechtfertigter. Allerdings sind wir noch nicht darüber informiert, ob Google Cache Tooltips mit speichert oder lediglich eine abgespeckte Version der Website abgelegt wird. Vermutlich ist der „Cache“ aber vollständig, sonst würde dieser Aspekt von Googles Überwachungswahn ja nicht viel Sinn machen.

Was höre ich da? Man zieht einen Schlussstrich! Danke, Max.

Bild: SXC / Miroslav Sárička

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7 Kommentare

  1. März 9

    Hm… leider ist der Kampf gerade in die 2. Runde gegangen und inzwischen habe ich meine Zweifel, ob Philipp so ganz bei der Wahrheit geblieben ist. Auf meine Frage diesbezüglich antwortet er schon mal nicht…

  2. März 9

    Das wendet das Blatt möglicherweise entscheidend. Allerdings ist diese Information mit Vorsicht zu genießen: Vaußt kann den Cache auch vom Moment kurz nach der Veröffentlichung des Artikels abgerufen haben. Ich zum Beispiel habe schon mehrfach einen Artikel veröffentlicht, und erst kurz danach irgendwelche Fehler bemerkt. In diesem Zeitfenster kann Google den Artikel aber schon erfasst haben. Deshalb weiß ich nicht, ob Google Cache überhaupt rechtlich verwendet werden kann. Schließlich handelt es sich bei Google immer noch um eine Firma, die erzählen kann, was sie will, und keine vereidete Institution.

  3. März 12

    Also, wenn du Bilder veröffentlichen willst, dann frag vorher lieber nach. Ich veröffentliche in meinem Flickr-Account ja auch Fotos, aber ohne Creative Commons, weil ich denke, dass die Leute ja fragen können. Also wenn du Fotos hier veröffentlichen willst, kannst du auf meinem Flickr-Account ja mal vorbeisurfen und vor dem Veröffentlichen mal ne Nachricht schreiben.

  4. frequentlywronganswers
    März 12

    Geht doch hin und schießt selbst Bilder von Politikern und andere Prominenten, dann seid ihr die Fallensteller los. Ihr könnt die Bilder als Blogger auf einem Server ablegen und einander zur Verfügung stellen. Wahlweise sind selbstgemachte Cartoonzeichnungen ebenfalls miteinander auszutauschen, dann werden die Blogs sogar noch origineller. Als Vorlagen könnten ja die Fallensteller-Fotos dienen…

  5. März 13

    @ Felix: Ich frage inzwischen auch sehr häufig nach, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich nicht vielleicht das Urheberrecht verletzen könnte. Auf Nummer sicher zu gehen ist immer besser, als daran zu scheitern, dass man nicht genügend informiert gewesen ist.

    @ frequentlywronganswers: Deine Idee ist genau das, was sich die Erfinder von Creative Commons gedacht haben. Deren Projekt ist gediehen und gewachsen und – nun doch zweifelhaft.

  6. Gurgelchen
    November 19

    Ihr Lieben,

    ich habe einen Kommentar zu dem Satz „Diese Lizenz wurde dazu ins Leben gerufen, kreative Werke mit vielen anderen Menschen über das Internet zu teilen und so eine Weiterverwendung zu ermöglichen. “

    Nein. Die Lizenz wurde _auch_ dazu ins Leben gerufen, den Urhebern der so genannten „Schutzgegenstände“ die Gewissheit zu geben, dass mit der „Freigabe“ (eigentlich: entgeltfreie Lizenzierung) ihre Urheberschaft dadurch anerkannt das ihr Name genannt wird.

    Im Lizenztext wird das so formuliert (Abschnitt 4 B vor der Liste der Nutzungsbedingungen), dass jeder, der aufgrund der Lizenz den Schutzgegenstand, also bsp. ein Bild, nutzt „die Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form“ anerkennen muss.
    Und eben nicht unterschlagen darf. Neben der Angabe der Lizenzierung als solcher UND der Verlinkung des Lizenztextes.

    Ein Fotograf, der seinen Namen auf der jeweiligen Bildbeschreibungsseite angibt, macht wohl deutlich, dass es ihm nicht wurscht ist. Und wenn er eine CC-Lizenz wählt, dann sagt er nicht: „Nehmt mein Bild und macht was und wie Ihr wollt damit!“ (Außer wenn er’s extra dazu schreibt, gibt’s auch).

    Nein, er sagt: „Leute, ich gebe euch mein Bild. Anstelle einer Geldzahlunge erwarte ich lediglich, die Einhaltung der Lizenzbedinung(en). “

    Also: Verzicht auf Honorar, wenn der Name genannt wird und wenn (wie es die Lizenz selbst verlangt) auch die Lizenzierung bekannt gemacht wird.

    Das wird ohne jede rechtliche Schnörkelei in der Lizenz erklärt. Einfach zu verstehen, einfach einzuhalten.

    Das ist die Idee hinter der Lizenz: Geben und Nehmen, nehmen und geben.

    Wer nur nimmt, aber nicht gibt, ist selber schuld, wenn der andere dann sagt: Nun, du hast genommen. Jetzt gib!

    Die Lizenz gilt dann schon nicht mehr. Siehe ALLE CC-BY-xx-Lizenzen: Nr. 1 g („Mit ‚Sie‘ bzw. ‚Ihnen‘ ist die natürliche ….“) und Nr. 7 a („Diese Lizenz und … Nutzungsrechte erlöschen mit Wirkung für die Zukunft …“)
    Warum sollte das in der Lizenz stehen, wenn es von der CC Inc. nicht auch genau so gemeint wäre?

    Die Lizenz möchte einen fairen Ausgleich zwischen den Urhebern und den Nutzern der lizenzierten „Schutzgegenstände“ erreichen. Sie will explizit nicht einseitig allen die Nutzung ermöglichen. Nein, Sie will die Nutzung ermöglichen UND den Uerhebern das Ihre geben. Nichts anderes ist der Sinn der Lizenzen.

    Was der einzelne Urheber macht, wenn die Lizenz nicht eingehalten wird, ist ganz allein seine Sache.

    Das kann man kritisch sehen, sicher.

    Aber ein Fotograf, der auf die Einhaltung der LIzenzbedingungen baut, und für den diese Bedingungen überhaupt nur der Grund waren, Bilder unter einer CC-BY-xx-Lizenz zu veröffentlichen … der wird und kann sich darüber nicht freuen, dass seine Bilder die Runde machen, aber sein Name und die Tatsache seiner Großzügigkeit unterschlagen werden.
    Das kann ich absolut nachfühlen.

    Solange er mit Maß reagiert und vom Schüler 150 EUR verlangt, vom großen Verlag aber 1500 EUR, solange ist für mich die Welt in Ordnung.

    Gruss aus einer anderen Welt

  7. November 21

    Vielen Dank fuer deinen aufschlussreichen Kommentar. Ich kann deine Argumente durchaus nachvollziehen, moechte aber dennoch klarstellen, dass – Prinzipien, Ideen, Lizenzen und buerokratische Sinnhaftigkeit hin oder her – der Wert der digitalen Kommunikation meiner Erfahrung nach in ihrer sozialen Dimension besteht, nicht in ihrer Eigenschaft als Druckmittel.

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