Die Bereicherung der Urheber

Copyright...Spätestens seit meinem Konflikt mit einem Fotografen, der wegen einer falschen Quellenangabe meinerseits bei der Verwendung eines seiner Bilder auf Nachlizensierung pochte und 150 Euro mit Drohung mit einer Abmahnung verlangte, bin ich extrem vorsichtig, was die Verwendung von Fremdmaterial im Blog – oder allgemeiner: im Internet überhaupt – angeht. Beim Blogger Carsten, der mir entscheidend mit einer E-Mail an den Fotografen half, sodass die Zahlungsforderung schließlich zurückgenommen wurde, ist eine große Diskussion ausgebrochen, nachdem er einen Artikel mit dem Titel „Creative Commons können teuer werden“ veröffentlichte.

In dieser Diskussion ging es heiß her – Fazit war in jedem Fall, dass zu große Vorsicht nie schaden kann. Besonders Blogger wandern da auf einem sehr schmalen Grat, da rechtlich gesehen zum aktuellen Zeitpunkt nicht alles geklärt ist. Es wird aber gerade hier sehr deutlich, wie wenig das Internet doch ein „rechtsfreier Raum“ ist. Keineswegs ist es das, immer wieder hört man von abgemahnten Bloggern, die lediglich – zumeist aus Versehen – einen scheinbar kleinen Fehler begangen haben und dafür hohe Strafsummen zahlen müssen.

Ich bin durch Glück und ein plötzlich sehr aktives Netzwerk gerade noch unbeschadet davongekommen; es hätte aber auch ganz anders ausgehen können. Deshalb soll der Fall mir und allen anderen eine Lehre sein: Was habe ich falsch gemacht? Ich habe bei der Nennung der Bildquelle nicht, wie nach der Creative-Commons-Lizenz mit Namensnennung vorgeschrieben, den vollständigen Namen des Urhebers genannt, sondern lediglich den Namen der Quellseite. So eine auf den ersten Blick unbedeutende Sache hätte mich beinahe 150 Euro gekostet. Nachdem ich den Bescheid des Fotografen erhalten hatte, sah ich mein Archiv intensiv durch und stieß auf weitere solcher Unvorsichtigkeiten. Natürlich korrigierte ich sie sofort. Ich empfehle allen Bloggern, die sich da nicht ganz sicher sind, dies auch zu tun. Im Zweifelsfall sollte man einfach mit dem Urheber Kontakt aufnehmen und ihn fragen, das kann nicht schaden.

Was aber durchaus problematisch werden kann, wenn es zum Rechtsstreit kommen sollte, ist die Tatsache, dass Creative Commons beispielsweise juristisch kaum ein Argument sind:

„Creative Commons ist keine Kanzlei und keine Rechtsberatung. Die Verteilung dieser Lizenz führt zu keinem Mandatsverhältnis.“

– Creative Commons, Legal Code

Ich hatte einmal einen Artikel über abmahnsicheres Bloggen in Deutschland geschrieben. Natürlich gibt es das gar nicht, aber man kann viele Präventivmaßnahmen einsetzen, um das Schlimmste zu verhindern. Dazu gehört zum Beispiel, dass man nur Bilder verwendet, deren freie Weiterverwendung (oder jene unter bestimmten, aber eindeutigen Bedingungen) durch den Urheber garantiert ist, oder welche, deren Urheber man selbst ist. Letzteres ist natürlich der Idealfall, da man so jeglichen Schwierigkeiten ganz aus dem Weg geht. Braucht man ein tolles Foto von einem Politiker, kann man zum Beispiel auch eine Karikatur anfertigen. Es gibt viele Alternativen. Doch darf man nicht vergessen, dass ein Blog, das über aktuelles Geschehen im politischen und kulturellen Umfeld berichtet, auch grafisch ansprechend gestaltet und illustriert sein sollte. So kommt man hin und wieder um die eine oder andere fremde Fotografie nicht herum. Will man diese benutzen, muss man vorher unbedingt darauf achten, rechtlich alles abzusichern und notfalls auch ein bisschen übervorsichtig zu sein.

Bekommt man es trotz allen Sicherheitsvorkehrungen aber dennoch mit einem empörten Urheber oder gar einem Anwalt zu tun, ist wieder überlegtes Handeln gefragt. Es sind viele Fälle über illegitime – aber vielleicht legale – Abzocke von Bloggern bekannt. Manche Fotografen oder Anwälte legen es nur darauf an, ihr Geld damit zu verdienen, nach Verletzenden ihrer Urheberrechte zu fahnden und diese zu belangen, bei jeder noch so irrelevanten Kleinigkeit. Wenn eine drohende Abmahnung auch ziemlich viel Druck verursacht, so sollte man trotzdem nicht gleich auf eine Zahlungsforderung eingehen, sondern sich vorsichtshalber zuerst erkundigen oder beraten lassen. Das kann durchaus hilfreich sein, zumal der Geldeintreiber nicht immer unbedingt im Recht ist. In meinem Fall hat der Fotograf freundlicherweise einfach locker gelassen, nachdem er über die Sache erneut nachgedacht hatte. Aber erst, nachdem ich mit vielen sozialen Menschen aus dem Internet an meiner Seite den Entschluss gefasst hatte, nicht umgehend zu zahlen.

Bild: Sam Teigen

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