Was wissen wir eigentlich – und woher? Egal, ob morgens in der Zeitung, mittags im Radio oder abends im Fernsehen: Wir haben schon vorher selektiert. So lesen wir in einer bestimmten Zeitung, hören einen bestimmten Rundfunksender und schauen ein bestimmtes, vorher ausgewähltes TV-Programm. Diese Entscheidungsfreiheit lassen wir uns nicht nehmen – wir können uns kaum mehr vorstellen, dass es anders sein könnte. Doch handelt es sich tatsächlich um eine Freiheit?
Schlagwort: Justiz
„Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“ Die Aktualität dieses pessimistischen Ausdrucks, der Lenin zugeschrieben wird, erweist sich derzeit einmal mehr: Ehe Deutsche nämlich einen Flughafen lahmlegen, denken sie an den Sommerurlaub auf Mallorca. Wenn sich dann auch noch, wie in diesem Fall, das Frankfurter Arbeitsgericht einmischt, werden die Fluglotsen plötzlich mucksmäuschenstill.
Breivik hat gar keinen Bart! Und extremistisch sieht er auch nicht aus! Der Stern zeigt sich empört darüber, dass der Täter so „erschreckend normal“ aussehe, tut dies denn auch gleich als „gezielt inszeniert“ ab. Blond, blauäugig – es hätte jeder andere gewesen sein können. Kommt Anders Behring Breivik etwa aus der Mitte und war am Ende doch nicht, wie sein Anwalt urteilte, „geisteskrank“, sondern ganz normal?
In den ersten panischen Stunden nach den tragischen Vorkommnissen bewiesen diverse Terror-Experten im TV aufs neue ihre Unbrauchbarkeit und schlossen: Hinter diesem Attentat können nur Islamisten stecken. Wie groß muss wohl die Enttäuschung gewesen sein, als plötzlich die Lebensgeschichte eines christlich-fundamentalistischen Rechtspopulisten aufgeblättert wurde?
2011 soll die erste Volkszählung in Deutschland seit 24 Jahren stattfinden – so schreibt es die EU vor. Der Bundestag hat die Vorgaben im vergangenen Jahr mit dem Zensusgesetz erweitert. Dabei wird unter anderem gegen das Volkszählungsurteil von 1983 verstoßen . Der Arbeitskreis Zensus 2011 (AK Zensus), hervorgegangen aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), hat gemeinsam mit anderen Vereinen und im Rahmen einer Kampagne gegen den geplanten Zensus nach einer Unterschriftenaktion eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, die im vergangenen Monat abgelehnt wurde.
Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG, in anderen Zusammenhängen bereits bekannt als reaktionärer Verein) wirft dunkle Schatten auf die deutsche Demokratie und den Rechtsstaat BRD. Nach „eingehender Überprüfung“ ist man zu dem Schluss gekommen, die Partei DIE LINKE habe Verbindungen zu „linksextremistischen Strömungen“, die mit verfassungsfeindlichem Gedankengut die demokratische Grundordnung gefährdeten.